ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

IRAN: Behörden trennen Bahá’í-Eltern durch Gefängnisstrafen von ihren Kindern

Quelle: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., https://iran. https://iran.bahai.de/ bahai.de/

 

Anfang Juni 2022 verurteilte die Abteilung 1 des Revolutionsgerichts 26 Bahá’í zu insgesamt 85 Jahren Gefängnis. Jeder Einzelne wurde zu Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt. Damit nimmt die Kampagne der iranischen Behörden zur Entwurzelung der Bahá’í-Gemeinde in Shiraz einen düsteren Fortgang.

Außerdem erhielten sie Reiseverbote und wurden angewiesen, sich täglich bei einem Geheimdienstbüro in der Provinz zu melden. Einige der Bahá’í wurden zusätzlich zu insgesamt 24 Jahren innerstaatlicher Verbannung verurteilt, wobei die einzelnen Verbannungen auf zwei Jahre festgesetzt wurden.

Viele der 26 zu Haftstrafen Verurteilten sind Paare mit kleinen Kindern. „Wie sollen Eltern für ihre kleinen Kinder sorgen, während sie völlig unrechtmäßig inhaftiert sind?“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Dieses Trennen der Kinder von ihren Eltern ist unmenschlich und zielt darauf ab, die iranische Bahá’í-Gemeinde zu quälen und auszulöschen. Und so wie diese Eltern eine Verantwortung gegenüber ihren Kindern haben, so hat auch die iranische Regierung eine Verantwortung gegenüber allen ihren Bürgern und insbesondere gegenüber ihren Kindern. Die Regierung begeht eine große Ungerechtigkeit gegenüber diesen Kindern, indem sie sie von ihren Eltern trennt.“

Jeder der 26 Bahá’í wurde beschuldigt, sich versammelt und verschworen zu haben, „um die muslimische Gesellschaft intellektuell und ideologisch zu verunsichern“. Tatsächlich trafen sich die Bahá’í in Shiraz jedoch, um sich mit den Nöten der lokalen Bevölkerung auseinanderzusetzen und das Ausmaß der Wasserkrise in der Region zu erfassen.
„Die Verurteilung von 26 unschuldigen Bahá’í zu langen Gefängnisstrafen, Exil und Reiseverbot ist die jüngste in mehr als 40 Jahren systematischer Verfolgung der iranischen Bahá’í“, fügt Herr Noltenius hinzu. „Vor zwei Jahren wurden 40 Bahá’í in Shiraz vor Gericht geladen, wo ein Beamter drohte, die Gemeinde in der Stadt zu ‚entwurzeln‘. Wir sind zutiefst beunruhigt, dass die Behörden nun ihre Drohung wahr machen und die bloße Zugehörigkeit zur Bahá’í-Gemeinschaft unter Strafe stellen.“

Ein Beispiel:

  • Nabil Tahzib,
  • Sahba Moslehi,
  • Behnam Azizpour,
  • Esmail Rousta,
  • Ramin Shirvani und
  • Saied Hasani

wurden nach dem Tazir-Gesetz zu jeweils 5 Jahren Haft, einem zweijährigen Ausreiseverbot und dem Entzug des Reisepasses sowie zu einer Zwangsumsiedlung (Verbannung aus Shiraz) verurteilt, Nabil Tahzib nach Izeh, Sahba Moslehi nach Ferdows, Behnam Azizpour nach Dehdasht, Esmail Rousta nach Bafq, Yazd, Ramin Shirvani nach Baghmalek, Saied Hasani nach Lordegan. Außerdem müssen sie dem Geheimdienst der Provinz täglich Bericht erstatten.

Die Bahá’í, die größte nicht-muslimische religiöse Minderheit im Iran, werden seit der islamischen Revolution von 1979 im Iran systematisch verfolgt. In einem geheimen Memorandum, das 1991 vom Obersten Führer des Iran gebilligt wurde, wird dazu aufgerufen, den „Fortschritt und die Entwicklung“ der Bahá’í-Gemeinschaft zu blockieren, indem ihnen der Zugang zur Universität verwehrt wird, ihre Möglichkeiten, ihren Lebensunterhalt zu verdienen, eingeschränkt werden und andere diskriminierende Maßnahmen ergriffen werden.


>>> Bitte treten Sie für die Religionsfreiheit für die Angehörigen der Bahá’í-Gemeinde ein, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.


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Seine Exzellenz

Präsident Ebrahim Raisolsadati

c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67

D-14195 Berlin

Fax: 030-8435 3535

E-Mail: info@iranbotschaft.de

 


Exzellenz,

ich wende mich mit diesem Schreiben an Sie, um meiner großen Besorgnis über die anhaltende Diskriminierung von Angehörigen der Bahá’í-Religion auszudrücken.

Anfang Juni 2022 verurteilte die Abteilung 1 des Revolutionsgerichts 26 Bahá’í zu insgesamt 85 Jahren Gefängnis. Jeder Einzelne wurde zu Haftstrafen zwischen zwei und fünf Jahren verurteilt. Damit findet die Kampagne der Behörden zur Entwurzelung der Bahá’í-Gemeinde in Shiraz eine Fortsetzung.

Außerdem erhielten sie Reiseverbote und wurden angewiesen, sich täglich bei einem Geheimdienstbüro in der Provinz zu melden. Einige der Bahá’í wurden zusätzlich zu insgesamt 24 Jahren innerstaatlicher Verbannung verurteilt, wobei die einzelnen Verbannungen auf zwei Jahre festgesetzt wurden.

Viele der 26 zu Haftstrafen Verurteilten sind Paare mit kleinen Kindern. Wie sollen Eltern für ihre kleinen Kinder sorgen, während sie völlig unrechtmäßig inhaftiert sind?Dieses Trennen der Kinder von ihren Eltern ist unmenschlich und zielt darauf ab, die iranische Bahá’í-Gemeinde zu quälen und auszulöschen.Jeder der 26 Bahá’í wurde beschuldigt, sich versammelt und verschworen zu haben, „um die muslimische Gesellschaft intellektuell und ideologisch zu verunsichern“. Daraus ist ersichtlich, dass die Verurteilten weder Gewalt angewandt noch zu Gewaltanwendung aufgerufen haben. Ich betrachte daher das Urteil als eine Verletzung der Menschenrechte.

Eltern haben eine Verantwortung gegenüber ihren Kindern. Und genau so hat auch die iranische Regierung eine Verantwortung gegenüber allen ihren Bürgern und insbesondere gegenüber ihren Kindern. Die Regierung verübt aus meiner Sicht großes Unrecht an diesen Kindern, indem sie sie von ihren Eltern trennt.

Aus diesem Grunde bitte ich Sie dafür zu sorgen, dass den Angehörigen der Bahá’í-Gemeinschaft in Ihrem Lande Religionsfreiheit gewährt wird und in diesem Zusammenhang die jetzt erfolgten Urteile aufgehoben werden.

Hochachtungsvoll




KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de