ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

IRAN: Weitere Haftstrafen gegen Bahá'í verhängt

Quelle: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., https://menschenrechte.bahai.de/

Im Februar 2023 haben zwei prominente Bahá'í-Frauen im Iran, Mahvash Sabet (Bild links oben) und Fariba Kamalabadi (Bild links unten), den vierten Monat ihrer ungerechten 10-jährigen Haftstrafe im Evin-Gefängnis angetreten. Zusammen mit fünf anderen gehörten sie einer informellen Leitungsgruppe der Bahá'í-Gemeinde im Iran an, bis die Gruppe 2008 aufgelöst, alle sieben verhaftet und für 10 Jahre ins Gefängnis gesteckt wurden.

Am 10. Februar 2023 wurde ein drittes Mitglied der Gruppe, Afif Naimi (Bild rechts unten), zu sieben Jahren Haft verurteilt. Wie Frau Sabet und Frau Kamalabadi wurde er im Juli 2022 verhaftet.

Neben Afif Naimi verurteilte das Revolutionsgericht 10 weitere Bahá'í in der Provinz Alborz zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren, Geldstrafen, einem Aufenthaltsverbot in Alborz, einem Ausreiseverbot, einem Verbot von Bildungs- und kulturellen Aktivitäten, dem Entzug sozialer Rechte und anderen Strafen.

Verurteilt wurden im Einzelnen:

  • Afif Naimi
  • Mahsa Tirgar
  • Kamyar Habibi
  • Rameleh Tirgrenjad
  • Sabin Adeyani Yazdani
  • Elham Shareghi Arani
  • Nakisa Sadeghi
  • Sadaf Sheikhzadeh
  • Shahrazad Mastouri
  • Negin Rezaiez
  • Saman Ostovar

Bitte helfen Sie mit, die Freilassung der Verurteilten sowie Religionsfreiheit für die Angehörigen der Bahá’í-Religion zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.


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Seine Exzellenz

Präsident Ebrahim Raisolsadati

c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67

D-14195 Berlin


Fax: 030-8435 3535

E-Mail: info@iranbotschaft.de


Exzellenz,

ich bin betrübt über die Berichte über die zunehmende Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit in der Islamischen Republik Iran. So befinden sich zwei prominente Bahá’í-Frauen, Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi, schon wieder in Haft, obwohl sie zuvor eine 10-jährige Freiheitsstrafe verbüßt hatten.

Am 10. Februar 2023 wurde Afif Naimi, zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Neben Herrn Naimi wurden weitere 10 Bahá'í verurteilt zu Haftstrafen zwischen zwei und sieben Jahren, Geldstrafen, einem Aufenthaltsverbot in Alborz, einem Ausreiseverbot, einem Verbot von Bildungs- und kulturellen Aktivitäten, dem Entzug sozialer Rechte und anderen Strafen verurteilt:

Afif Naimi
Mahsa Tirgar
Kamyar Habibi
Rameleh Tirgrenjad
Sabin Adeyani Yazdani
Elham Shareghi Arani
Nakisa Sadeghi
Sadaf Sheikhzadeh
Shahrazad Mastouri
Negin Rezaiez

Die Religionsfreiheit ist Teil der Menschenrechtskonventionen der UNO. Ihr Land hat sich zu deren Einhaltung verpflichtet. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, all Ihren Einfluss dafür zu verwenden, dass die Verfolgung der Angehörigen der Bahá’í-Religion in Ihrem Land
unverzüglich beendet und ihnen volle Religionsfreiheit gewährt wird. Bitte veranlassen Sie die unverzügliche Freilassung der Inhaftierten sowie Religionsfreiheit für die Angehörigen des Bahá’í-Glaubens.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de