ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

IRAN: Zum Christentum konvertiert - dann verhaftet!

Quelle: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), www.igfm.de; Evangelische Nachrichtenagentur idea, www.idea.de


Als „Gefangene des Monats August“ haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA die drei Christen Ahmad (Youhana) Sarparast (25), Ayoub Pourrezazadeh (28) und Morteza Mashoudkari (38) aus der nordiranischen Stadt Rascht benannt. Sie rufen dazu auf, sich für die ehemaligen Muslime mit Hilfe von Appellen einzusetzen, die nur wegen der Annahme des christlichen Glaubens ins Fadenkreuz des Regimes gerieten. Nach Razzien am 8. Mai dieses Jahres in ihren privaten Wohnungen wurden die Anhänger der evangelischen „Kirche des Iran“ festgenommen.

Die Sicherheitskräfte handelten willkürlich, da sie im Herbst vorigen Jahres gegen Hinterlegung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt worden waren. Sie waren erstmals während eines Gebetstreffens am 5. September 2021 abgeführt und dann einer Gehirnwäsche ausgesetzt worden, mit dem Ziel, sie zum Islam zurückzuführen. „Propaganda für einen abweichenden, dem islamischen Recht widersprechenden Glauben“ wird ihnen vorgehalten; auf diese Weise dienten sie angeblich „fremden Mächten“.

Am 9. April 2022 verurteilte sie das Revolutionsgericht in Rascht zu fünf Jahren Gefängnis. Bereits Ende Juni bestätigte eine höhere Instanz dieses Urteil.


>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung der drei Christen zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Exzellenz

Präsident Ebrahim Raisolsadati

c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67

D-14195 Berlin

Fax: 030-8435 3535

E-Mail: info@iranbotschaft.de

 

Exzellenz,

die iranischen Staatsbürger Ahmad Sarparast, Ayoub Pourrezazadeh und Morteza Mashoudkari haben ihr Recht wahrgenommen, ihren Glauben zu wechseln und sich der Hauskirche „Kirche des Iran“ angeschlossen. Sie haben mit anderen Menschen ihre persönlichen Überzeugungen und Erfahrungen mitgeteilt. Laut Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sowie Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, den der Iran völkerrechtlich bindend ratifiziert hat, hat jeder Mensch Anspruch auf die Freiheit, den Glauben zu wechseln und für diesen zu werben.

Nur wegen ihres Bekenntnisses wird den drei Christen nun „Propaganda gegen den Staat“ vorgeworfen. Nun wurden die drei ehemaligen Muslime nach Razzien am 8. Mai 2022 in ihren privaten Wohnungen willkürlich festgenommen, obwohl sie erst im Herbst vorigen Jahres gegen Hinterlegung einer Kaution auf freien Fuß gesetzt worden waren. Am 9. April 2022 verurteilte sie das Revolutionsgericht in Rascht zu fünf Jahren Gefängnis. Bereits Ende Juni bestätigte eine höhere Instanz dieses Urteil.

Ich appelliere an Sie, sich für die sofortige und bedingungslose Freilassung dieser Gefangenen einzusetzen.

Hochachtungsvoll

 


KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail:  menschenrechtsausschuss@bundestag.de