ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

IRAN: Zwei Bahá’í-Frauen zu einem weiteren Jahrzehnt Gefängnis verurteilt

Quelle: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., www.bahai.de

Inmitten der zunehmend gewalttätigen und repressiven Maßnahmen der iranischen Behörden gegen ihre eigenen Bürger wurden zwei Bahá'í-Frauen, Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi, einzig wegen ihres Glaubens, zu einer zweiten zehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.

Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi wurden am 31. Juli 2022 erneut verhaftet. Die jüngste Gefängnisstrafe wurde nach einem einstündigen Prozess am 21. November 2022 verhängt - eine Stunde, die der Richter hauptsächlich damit verbrachte, die Angeklagten zu beleidigen und zu demütigen. Dieser Prozess fand fast vier Monate nach ihrer Verhaftung statt. Richter Iman Afshari, Vorsitzender der Abteilung 26 des Revolutionsgerichts in Teheran, rügte die beiden Frauen dafür, dass sie aus ihrer früheren Inhaftierung „keine Lektion gelernt“ hätten.

Unterstützer der beiden Frauen haben sie als Symbole für Widerstandskraft, als Vertraute anderer unterdrückter und inhaftierter Personen und als Mütter für alle iranischen Frauen bezeichnet. Mahvash Sabet erlangte internationale Bekanntheit, nachdem ein Band mit Gedichten, die sie im Gefängnis geschrieben hatte, auf Englisch unter dem Titel Prison Poems veröffentlicht wurde. Mahvash wurde von PEN International als „International Writer of Courage 2017“ ausgezeichnet.

Mehrere andere prominente iranische Frauen wurden zur gleichen Zeit wie Mahvash und Fariba während ihrer ersten Inhaftierung inhaftiert. Faezeh Hashemi, Tochter des ehemaligen iranischen Präsidenten Akbar Hashemi Rafsanjani, die selbst wieder im Gefängnis sitzt, weil sie die Forderungen der Frauen im Iran unterstützt, machte Schlagzeilen, als sie Fariba während ihres Freigangs und nach ihrer Freilassung besuchte. Und die iranisch-amerikanische Journalistin Roxana Saberi, die eine Zelle mit Mahvash und Fariba teilte, sagte, dass die beiden Bahá'í zu Quellen des Trostes und der Hoffnung für ihre Mitgefangenen geworden seien.

Seit der Verhaftung von Mahvash und Fariba am 31. Juli sind mehr als 320 Bahá'í von individuellen Verfolgungsmaßnahmen betroffen. Berichte zu den Verfolgungen finden Sie auf unserer Homepage unter:  http://akm-online.info/11-09-2022-IRAN, http://akm-online.info/07-08-2022-IRAN, http://akm-online.info/25-06-2022-IRAN, http://akm-online.info/20-02-2022-IRAN, http://akm-online.info/12-09-2021-IRAN

Dr. Shirin Ebadi, Nobelpreisträgerin und Verteidigerin von Mahvash und Fariba während ihres ersten Prozesses, sagte 2008, dass „nicht der geringste Beweis“ vorgelegt wurde, um die Anschuldigungen bezüglich der nationalen Sicherheit oder andere Vorwürfe zu beweisen. Auch bei diesem jüngsten Prozess wurden keine neuen Beweise vorgelegt.

Hintergrund: Mahvash, 69 Jahre alt, und Fariba, 60 Jahre alt, wurden erstmals 2008 als Mitglieder einer informellen Gruppe verhaftet, die sich in Kenntnis der iranischen Regierung um die grundlegenden seelsorgerischen Bedürfnisse der Bahá'í-Gemeinde kümmerte. Alle Mitglieder dieser Gruppe, darunter fünf Männer und zwei Frauen, wurden wegen ihrer Überzeugungen zu zehn Jahren Haft verurteilt. Mahvash, Fariba und die fünf Männer wurden schließlich 2018 freigelassen.

>>> Bitte treten Sie für die Freilassung der beiden inhaftierten Frauen ein, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.


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Seine Exzellenz

Präsident Ebrahim Raisolsadati

c/o Botschaft der Islamischen Republik Iran

Podbielskiallee 65-67
D-14195 Berlin

Fax: 030-8435 3535

E-Mail: info@iranbotschaft.de


Exzellenz,

ich bin betrübt über die Berichte über die zunehmende Verletzung des Menschenrechts auf Religionsfreiheit in der Islamischen Republik Iran.

Berichten zufolge sind die beiden Bahá’í-Frauen Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi  am 31. Juli 2022 erneut verhaftet und am 21. November 2022 zu einer weiteren 10-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden. Den einstündigen Prozess soll der Richter, Imam Afshari,  im Wesentlichen damit verbracht haben, die Angeklagten zu beleidigen und zu demütigen.

Die Religionsfreiheit ist Teil der Menschenrechtskonventionen der UNO. Ihr Land hat sich zu deren Einhaltung verpflichtet. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, all Ihren Einfluss dafür zu verwenden, dass die Verfolgung der Angehörigen der Bahá’í-Religion in Ihrem Land
unverzüglich beendet und ihnen volle Religionsfreiheit gewährt wird. Bitte veranlassen Sie die unverzügliche Freilassung von Mahvash Sabet und Fariba Kamalabadi.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de