ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

VR CHINA: Fünf Jahre Haft wegen des Verkaufs von Bibeln

Quellen u.a.: China-Zentrum e.V., www.china-zentrum.de, Zeitung China heute Nr. 2/2024; Arbeitskreis Religionsfreiheit - Menschenrechte - Verfolgte Christen, https://akref.ead.de/akref-nachrichten/2024/mai/05052024-china-bibelverteilerin-zu-5-jahren-gefaengnis-verurteilt/

In der Inneren Mongolei, einer autonomen Provinz der Volksrepublik China, wurde die Christin Ban Yanchao am 15. April 2024 vom Bezirksgericht der Provinzhauptstadt Hohhot verurteilt, nachdem sie sich im Sinne der Anklage als schuldig bekannte. Ihr wurde „illegale Wirtschaftsaktivität“ zur Last gelegt.

Zusammen mit neun weiteren Mitgliedern ihrer christlichen Gruppe war sie drei Jahre zuvor wegen des unerlaubten Verkaufs von Bibeln verhaftet worden. Obwohl die Bibeln offiziell vom nationalen Chinesischen Christenrat gedruckt und sogar unter dem Anschaffungspreis zu Evangelisationszwecken verkauft worden waren, wurde der Vertrieb als schweres Verbrechen geahndet. In Bans Fall argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass der Verkauf und die Verteilung der Bibeln in der Inneren Mongolei durch nicht registrierte Hauskirchenmitglieder illegal sei.

Auch weitere Mitglieder Ihrer Gruppe waren zu Strafen von bis zu 15 Jahren Gefängnis verurteilt worden.


>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Ban Yanchao zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Exzellenz

Staatspräsident Xi Jinping

c/o: Botschaft der VR China

Märkisches Ufer 54
D-10179 Berlin

E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com, de@mofcom.gov.cn


Exzellenz,

erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal der Christin Ban Yanchao zu lenken, die am 15. April 2024 vom Bezirksgericht Hohhot wegen „illegaler Wirtschaftstätigkeit“ zu einer Haftstrafe von fünf Jahren verurteilt worden war.
Dabei hatte sie nur mit weiteren Mitgliedern ihrer christlichen Gruppe Bibeln verkauft, die sie ganz offiziell erworben und sogar unter dem Anschaffungspreise angeboten hatte.

Ich betrachte dieses Vorgehen als Verletzung der Religionsfreiheit. Erlauben Sie mir, an Artikel 36 der Verfassung der Volksrepublik China zu erinnern, darin heißt es: „Die Bürger der Volksrepublik China genießen die Freiheit des religiösen Glaubens.“

Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich für die Freilassung von Frau Ban Yanchao sowie für die ungehinderte Religionsausübung in Ihrem Lande einzusetzen.

Hochachtungsvoll




KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castellucci, E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de