THAILAND: Flüchtlingen droht Abschiebung und Folter
Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, www.acat-deutschland.de
Am 27. Februar 2025 berichteten u.a. deutsche Medien über die Abschiebung von 40 Männern nach China durch Behörden Thailands. Die Männer gehören der verfolgten muslimischen und türkischstämmigen Minderheit der Uiguren aus der chinesischen Provinz Xinjiang an. Sie waren Teil einer Gruppe von über 300 uigurischen Menschen, die 2014 in Thailand Zuflucht gesucht hatten und festgenommen wurden. In 2015 durften über 170 Personen in die Türkei weiterreisen, andere wurden bereits damals nach China ausgeliefert. In China drohen den nun Abgeschobenen Folter und willkürliche Haft.
Thailand ist kein Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und verfügt laut Human Rights Watch (HRW) über keine wirksamen nationalen Mechanismen zur Prüfung von Asylanträgen. Die thailändischen Einwanderungsbehörden haben dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) wiederholt den Zugang zu den Betroffenen verweigert und diese daran gehindert, ihr Recht auf Anerkennung ihres Flüchtlingsstatus wahrzunehmen. Doch nach der UN-Antifolterkonvention, der Thailand beigetreten ist, sowie durch das Völkergewohnheitsrecht ist Thailand verpflichtet, Menschen nicht in Länder abzuschieben, in denen Folter droht.
Laut Amnesty International sind weitere 5 uigurische Personen von Abschiebung bedroht. Sie werden im Zentralgefängnis Klong Prem in Bangkok inhaftiert. Bevor sie zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden, waren die fünf Uiguren jahrelang rechtswidrig und ohne Anklage oder Prozess festgehalten worden. Im Jahr 2020 entfernten sich die 5 Männer unerlaubt aus dem Gebäude der Einwanderungsbehörde. Sie wurden daraufhin zu Haftstrafen bis 2029 verurteilt. Sie berichteten, unter erbärmlichen Bedingungen in überfüllten und feuchten Räumen festgehalten worden zu sein.
Zusätzlich wächst durch die Vorfälle die Sorge, dass auch Menschen aus Vietnam, die nach Thailand geflohen sind, an die vietnamesischen Behörden überstellt werden können. Gefährdet ist insbesondere der Menschenrechtsverteidiger Y Quynh Bdap. Vietnam hat die Auslieferung des Gefangenen aus Thailand beantragt. Im Falle einer Rückführung drohen Bdap willkürliche Haft und Folter. Im Herbst 2024 urteilte ein Gericht in Bangkok nach einem zweifelhaften Verfahren, dass er nach Vietnam überstellt werden kann. Bdap hat dagegen Berufung eingelegt.
Der seit 2018 in Thailand lebende Vietnamese Y Quynh Bdap, ein vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR anerkannter Flüchtling, wurde am 11. Juni 2024 von den thailändischen Behörden in der Hauptstadt Bangkok festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht. Dies könnte direkt von Vietnam veranlasst worden sein. Y Quynh Bdap, Mitbegründer der Organisation „Montagnards Stand for Justice“ (MSFJ), setzt sich vehement für die religiösen Freiheiten und die Rechte indigener Minderheiten im zentralen Hochland Vietnams ein.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Abschiebungen nach China bzw. Vietnam zu verhindern und die Freilassung der Betroffenen zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Ministerpräsident
Phumtham Wechayachai
c/o: Botschaft des Königreichs Thailand
Lepsiusstraße 64/66
D-12163 Berlin
E-Mail: general@thaiembassy.de
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit Entsetzen vernehme ich Berichte über die Abschiebung von ca. 40 Menschen uigurischer Herkunft nach China am 27. Februar 2025. Die Betroffenen hatten in Thailand Zuflucht gesucht. In China sind sie von willkürlicher Haft und Folter bedroht.
Aktuell sind fünf weitere uigurische Männer, die im Zentralgefängnis Klong Prem in Bangkok inhaftiert sind, in großer Gefahr, nach China abgeschoben zu werden. Zwei der Männer waren bei ihrer Festnahme 2020 noch minderjährig.
Sehr besorgt bin ich auch um den vietnamesischen Menschenrechtsverteidiger Y Qunh Bdap. Der vom UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR anerkannte Flüchtling war am 11. Juni 2024 von thailändischen Behörden in Untersuchungshaft genommen worden.
Mit Auslieferungen nach China oder Vietnam verstößt Thailand gegen den verpflichtenden Grundsatz der Nichtzurückweisung nach Artikel 3 der UN-Konvention gegen Folter und gegen das thailändische Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Folter und gewaltsamem Verschwindenlassen.
In Anbetracht dieser Vorkommnisse appelliere ich an Sie:
> im Einklang mit internationalen Standards die Sicherheit und menschenwürdige Behandlung aller ausländischen Menschen, die nach Thailand kommen, zu garantieren;
> den fünf uigurischen Männern ebenso wie Y Quynh Bdap ein faires Asylverfahren zu gewähren und sie unter keinen Umständen nach China bzw. Vietnam abzuschieben;
> die im Februar 2025 vorgenommene Abschiebung von 40 uigurischen Männern nach China zum Gegenstand einer unabhängigen Untersuchung zu machen.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castellucci, E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@diplo.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de