ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

PAKISTAN: Christ soll nach Blasphemie-Vorwurf gehängt werden

Quellen: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM), www.igfm.de; Evangelische Nachrichtenagentur idea, www.idea.de

Zum Gefangenen des Monats Juli 2023 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den pakistanischen Christen Nouman Asghar Masih benannt. Sie rufen dazu auf, sich für den 24-Jährigen einzusetzen.

Der junge Mann wurde am 1. Juli 2019 wegen angeblicher Beleidigung des islamischen Propheten Mohammed festgenommen. Die Polizei drang damals mitten in der Nacht in das Haus der Familie ein und nahm ihn sogleich fest.

Am 30. Mai 2023 erging schließlich in der pakistanischen Stadt Bahawalpur (Provinz Punjab) das Todesurteil. Seine Familie lebt von den bescheidenen Einkünften von Noumans Vater, der als Reinigungskraft in einem Geschäft arbeitet.

Seiner Verteidigung zufolge entbehren die Vorwürfe jeglicher Grundlage: Er soll in einem öffentlichen Park um 3.30 Uhr in der Nacht einer Gruppe von neun bis zehn Menschen blasphemische Bilder gezeigt haben. Seine Familie bezeugt, dass er zu dem Zeitpunkt zu Hause in seinem Bett lag. Noumans Cousin, Sunny Waqas, wurde ebenfalls wegen angeblicher Gotteslästerung nur wenige Tage vor Nouman festgenommen; er kam am 3. Februar 2023 schließlich gegen Kaution frei, nachdem sich weltweit Menschen für seine Freilassung eingesetzt hatten.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Nouman Asghar Masih zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.


+ + + + +

Seine Exzellenz
Herrn Staatspräsident Arif Alvi
c/o: Botschaft der
Islamischen Republik Pakistan
Schaperstraße 29
D-10719 Berlin

Fax 030-21244210
E-Mail: mail@pakemb.de


Exzellenz,

ich wende mich an Sie wegen des inhaftierten Christen Nouman Asghar Masih, der gegen Paragraf 295 C des pakistanischen Strafgesetzbuchs verstoßen haben soll. Am 1. Juli 2019 wurde der damals 20-Jährige festgenommen. Der junge Christ habe in einem öffentlichen Park um 3.30 Uhr in der Nacht einer Gruppe von neun bis zehn Menschen blasphemische Bilder gezeigt – so lautet der Vorwurf. Seine Familie bezeugt hingegen, dass ihr Sohn daheim schlief.

Deutliche Anhaltspunkte weisen darauf hin, dass es sich hier nicht um den Mangel an Respekt vor dem Islam handelt, als vielmehr um eine falsche Bezichtigung eines Unschuldigen. Der Vorwurf ist substanzlos. Trotzdem erfolgte am 30. Mai 2023 eine Verurteilung zum Tode.

Daher bitte ich Sie, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, damit sich die nächste Gerichtsinstanz mit dem Fall zügig auseinandersetzt und Nouman freisprechen kann.

Ich halte eine sofortige Freilassung und Unterbringung an einem sicheren Ort für dringlich, um das Leben und die körperliche Unversehrtheit Ihres Bürgers zu schützen.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de