ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

KATAR: Fünf Jahre Haft für hochrangigen Bahá’í-Würdenträger

Quellen: Bahá’í-Gemeinde in Deutschland K.d.ö.R., www.menschenrechte.bahai.de, Human Rights Watch, https://www.hrw.org/news/2025/08/15/qatar-five-year-sentence-for-bahai-dignitary-on-abusive-charges

Ein Gericht in Doha hat den Vorsitzenden des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Katar am 13. August 2025 zu fünf Jahren Haft verurteilt, allein aufgrund der Ausübung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit.

Die katarischen Behörden klagten den 71-jährigen Remy Rowhani an, eine Doktrin oder Ideologie zu verbreiten, die „die Grundlagen und Lehren des Islam in Frage stellt“. Außerdem wurde er wegen Verstoßes gegen soziale Grundsätze und Werte unter Verwendung von Informationstechnologie und wegen Verbreitung von Material, das zur Annahme „zerstörerischer Grundsätze“ aufruft und diese fördert.

Die Anklage stützte sich auf einen X- und Instagram-Account, die die Bahá’í-Gemeinde in Katar vertreten und mit Rowhanis Telefonnummer und E-Mail-Adresse verknüpft sind. Human Rights Watch hat die Beiträge geprüft, die sich ausschließlich auf die Feier katarischer und muslimischer Feiertage und auf Bahá’í-Werte bezogen. Die Bahá’í-Gemeinde erklärte, in den Beiträgen seien „Grundsätze wie Gerechtigkeit und die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die Ehrung der Eltern und die Erziehung der Kinder zu gutem Benehmen sowie die Aufforderung zu guten Taten und zum Dienst an der Menschheit“ thematisiert worden. Durch die Verbreitung von Bahá’í-Werten in den sozialen Medien habe Rohani gegen die öffentliche Ordnung und religiöse und soziale Werte verstoßen, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht, die Human Rights Watch geprüft hat.

Die katarischen Behörden dämonisieren Bahá’í regelmäßig auf der Grundlage islamischer Rechtsgutachten, die geeignet sind, Hass gegen sie zu schüren, so die Internationale Bahá’í-Gemeinde und Human Rights Watch.

Rowhani wurde am 28. April 2025 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Das Gericht hat Rowhanis Anwalt nicht gestattet, seinen Mandanten während einer ersten Anhörung am 18. Juni zu verteidigen oder Zugang zu den Gerichtsunterlagen zu erhalten.

„Die Verurteilung von Remy Rowhani zu fünf Jahren Haft aufgrund einer Reihe missbräuchlicher Anschuldigungen, die ausschließlich auf seiner religiösen Identität und seinen Aktivitäten innerhalb der Bahá’í-Gemeinde in Katar beruhen, ist eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte“, sagt Jascha Noltenius, Beauftragter für Menschenrechtsfragen der Bahá’í-Gemeinde in Deutschland. „Dieser Angriff auf Remy Rowhani ist ein Angriff auf alle Bahá’í in Katar – und auf das Grundprinzip der Gewissensfreiheit.“ Die Bahá‘í-Religion umfasst alle Glaubensrichtungen und glaubt an die Einheit aller Menschen. Die Anhänger der Bahai-Religion werden in der Region häufig diskriminiert und im Iran verfolgt.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Remy Rowhani sowie Religionsfreiheit für die Anhänger der Bahá’í-Religion zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Hoheit

Scheich Tamin ibn Hamad Al Thani

c/o: Botschaft des Staates Katar

Hagenstr. 56

D-14193 Berlin

E-Mail: berlin@mofa.gov.qa



Eure Hoheit,

erlauben Sie mir, Ihre Aufmerksamkeit auf das Schicksal von Herrn Remy Rowhani zu lenken, der am 13. August 2025 zu einer 5-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt worden war.

Der ehemaliger Direktor des Regionalbüros der Internationalen Handelskammer für den Nahen Osten und Nordafrika und Vorsitzender des Nationalen Geistigen Rates der Bahá’í in Katar, wurde ohne Erklärung und ohne Zugang zu seinem Anwalt inhaftiert. Eine Freilassung gegen Kaution wurde ihm verweigert.

Berichten zufolge geschah die Verurteilung von Remy Rowhani aufgrund einer Reihe missbräuchlicher Anschuldigungen, die ausschließlich auf seiner religiösen Identität und seinen Aktivitäten innerhalb der Bahá’í-Gemeinde in Katar beruhen.

In meinen Augen handelt es sich daher um eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte.

Als Mitglied der Vereinten Nationen hat sich der Staat Katar verpflichtet, die Menschenrechte, so auch das Recht auf freie Religionsausübung, zu achten. Aus diesem Grunde bitte ich Sie, sich dafür einzusetzen,

  • dass Herr Rowhani unverzüglich und bedingungslos freigelassen wird und

  • dass alle Formen der Benachteiligung der Bahá’í in Ihrem Land beendet werden.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castellucci, E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@diplo.de

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de