ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

VR CHINA: Hauskirchen-Prediger festgenommen

Quellen: Internationale Gesellschaft für Menschenrechte / IGFM,  www.religionsfreiheit-igfm.info; Evangelische Nachrichtenagentur idea, www.idea.de

Als Gefangenen des Monats April 2025 haben die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) und die Evangelische Nachrichtenagentur IDEA den chinesischen Christen Ma Yan benannt. Der 32-Jährige aus der nordchinesischen Stadt Yinchuan (Autonomes Gebiet Ningxia) fand als Student zum Christentum, ist Prediger einer Hauskirche und befindet sich seit dem 9. August 2024 in Haft. An diesem Tag kam es zu einer Razzia verschiedener Polizeieinheiten während einer Bibelstunde, die Yan leitete.

Dabei wurde er zusammen mit drei weiteren Christen festgenommen. Ihnen wurde „Störung der öffentlichen Ordnung“ vorgeworfen, nachdem sich Yan geweigert hatte, sich mit seiner Hauskirche der staatlich kontrollierten Drei-Selbst-Bewegung anzuschließen. Im weiteren Verlauf erhoben die Behörden zudem den Vorwurf gegen ihn, eine verbotene Versammlung veranstaltet zu haben. Auf dieser Grundlage erging ein förmlicher Haftbefehl gegen den Prediger und daher wird er fortgesetzt festgehalten.
Das kommunistische China kriminalisiert systematisch diejenigen Christen, die sich weigern, sich staatlich kontrollierten Organisationen anzuschließen.

>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Ma Yan zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Exzellenz
Staatspräsident Xi Jinping
c/o: Botschaft der VR China
Märkisches Ufer 54
D-10179 Berlin

E-Mail: presse.botschaftchina@gmail.com, de@mofcom.gov.cn



Exzellenz,

bitte erlauben Sie mir, dass ich mich aus Sorge um den 32-jährigen chinesischen Christen Ma Yan aus der nordchinesischen Stadt Yinchuan (Autonomes Gebiet Ningxia) an Sie wende. Er ist ein Prediger und wurde am 9. August 2024 während einer Bibelstunde, die er leitete, festgenommen.

Zunächst lautete die Anschuldigung „Störung der öffentlichen Ordnung“. Im weiteren Verlauf erhoben die Behörden zudem den Vorwurf gegen ihn, eine verbotene Versammlung veranstaltet zu haben. Auf dieser Grundlage erging ein förmlicher Haftbefehl gegen den Prediger; daher wird er weiter festgehalten.

Die Volksrepublik China hat am 5. Oktober 1996 den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte unterzeichnet, der in Artikel 18 das Recht auf Religionsfreiheit beinhaltet. Die Verhaftung von Ma Yan stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen dieses Menschenrecht dar, das auch in Artikel 36 der Verfassung Ihres Landes zugesichert wird. Ich möchte hiermit an Ihre Vertragstreue appellieren und bitte Sie daher, sich für die umgehende Freilassung des Ehepaares einzusetzen.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de

>>> Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Luise Amtsberg, E-Mail: menschenrechtsbeauftragte@auswaertiges-amt.de

>>>Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de