ARBEITSKREIS MENSCHENRECHTE (AKM)
◆ Working Group for Human Rights ◆

KATAR: Bürgerrechtler „verschwunden“ bzw. verurteilt 

Quelle: Aktion der Christen für die Abschaffung der Folter, www.acat-deutschland.de

Die 23-jährige Noof Al-Maadeed wird seit dem 13. Oktober 2021 in Katar vermisst. Am 26. November 2019 war Noof Al-Maadeed zunächst über die Ukraine nach Großbritannien geflohen. Dort hatte sie nach Informationen der Organisation Gulf Centre for Human Rights (GCHR) politisches Asyl beantragt, da sie sich in ihrer Heimat durch Gewalt seitens ihrer Familie bedroht sah und von den Behörden keinen Schutz erfahren hatte. Während ihres Aufenthalts in Großbritannien äußerte sich Al-Madeed zu Frauenrechten in Katar. Sie berichtete über Einschränkungen für Frauen, zu arbeiten oder ohne männliche Begleitung zu reisen, sowie über den unzulänglichen Schutz für Opfer häuslicher Gewalt.

Am 13. Oktober 2021 hat Noof Al-Maadeed zuletzt Beiträge in sozialen Medien eingestellt. An diesem Tag schrieb sie auf Twitter, dass sie noch immer nicht in Sicherheit sei: „Hi, Still not safe“. Stunden später schrieb sie, sie sei etwas mehr „(...) ok“. Sie hatte gewarnt, wenn sie im Internet nichts mehr veröffentliche, bedeute dies, in der Gewalt ihrer Familie zu sein. Anrufe ihrer Freundinnen konnte sie nicht mehr entgegennehmen.GCHR erhielt in den letzten Wochen widersprüchliche Hinweise aus der Bevölkerung.

Noof Al-Maadeed könnte auch unter inhumanen Bedingungen und gegen ihren Willen in einer Psychiatrie festgehalten werden. Khalid Ibrahim, GCHR-Direktor, berichtete über umfassende Bemühungen, von den katarischen Behörden und Botschaften Informationen über ihren Verbleib zu erhalten. Alle Anfragen blieben unbeantwortet. Die katarischen Behörden haben jedoch gegenüber Medien erklärt, die Vermisste sei in Sicherheit und bei guter Gesundheit. Es wurde allerdings kein Beweis dafür vorgelegt.

Sorge bereitet auch der Fall von Abdullah Ibhais, einem früheren Mitarbeiter des katarischen Organisationskomitees für die Fußball-WM 2022. Am 15.12.2021 verurteilte ein Berufungsgericht den aus Jordanien stammenden Mann zu 3 Jahren Haft wegen angeblicher Korruption. Er durfte nicht zur Gerichtsverhandlung erscheinen, möglicherweise aufgrund starker Gewichtsabnahme infolge eines Hungerstreiks. Ibhais erklärte gegenüber Human Rights Watch, das erste Mal bereits am 12. November 2019 verhaftet worden zu sein. Er soll von der Staatssicherheit gezwungen worden sein, ein Geständnis zu unterschreiben. Abdullah Ibhais äußerte, er sei verurteilt worden, weil er sich 2019 für streikende Gastarbeiter auf den WM-Baustellen eingesetzt habe, die gegen schlechte Arbeits- und Lebensbedingungen und fehlenden Lohn protestiert hatten.


>>> Bitte helfen Sie mit, den Schutz und die Freilassung von Noof Al-Maadeed und Abdullah Ibhais zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.

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Seine Hoheit 

Sheikh Tamim bin Hamad bin Khalifa Al Thani

c/o: Botschaft des Staates Katar

Hagenstraße 56


D-14193 Berlin 
Fax: 030 862 061 50
E-Mail: berlin@mofa.gov.qa


Eure Hoheit,

in großer Sorge um die Sicherheit der Frauenrechtsaktivistin Noof Al-Maadeed und des ehemaligen Mitarbeiters des katarischen WM-Organisationskomitees, Abdullah Ibhais wende ich mich an Sie.

Die 23-jährige Noof Al-Maadeed wird seit dem 13. Oktober 2021 vermisst. Sie war am 30. September 2021 nach fast zwei Jahren aus Großbritannien nach Katar zurückgekehrt.
 Nach ihrer Rückkehr berichtete die 23-Jährige über Morddrohungen, Mordversuche durch ihre Familie und fehlende Unterstützung durch die Behörden. Die Behörden teilten mit, dass sie in Sicherheit und bei guter Gesundheit sei. Ihr Aufenthalt ist aber unbekannt.

Der aus Jordanien stammende Abdullah Ibhais wurde am 15.12.2021 von einem Berufungsgericht zu 3 Jahren Haft wegen Korruption verurteilt. Ich befürchte, dass er angeklagt worden ist, weil er sich 2019 für streikende Gastarbeiter auf den WM-Baustellen eingesetzt hat, die gegen prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen und fehlenden Lohn protestiert hatten.

Eure Hoheit, ich appelliere an Sie, Ihren Einfluss geltend zu machen, dass der Verbleib von Frau Noof Al-Maadeed unverzüglich aufgeklärt wird. Im Falle einer Inhaftierung ersuche ich Sie um die sofortige und bedingungslose Freilassung. Sollte sie durch Familienangehörige oder andere Personen festgehalten oder bedroht werden, bitte ich Sie, den vollständigen Schutz und die uneingeschränkte Freiheit der Vermissten wiederherzustellen.

Das Gerichtsverfahren und die Ermittlungen gegen Herrn Abdullah Ibhais sind durch gravierende Unregelmäßigkeiten geprägt worden. Ich bitte Sie daher um seine Freilassung. Ein erneuter Prozess sollte nur nach einer unabhängigen Untersuchung und im Einklang mit internationalen Standards durchgeführt werden.

Hochachtungsvoll



KOPIEN:

>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, Fax: 03018-17-3402, E-Mail: buergerservice@diplo.de   

>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, Fax: 030-227-36051, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de