BELARUS: Schülerin zu 10 Jahren Haft verurteilt
Quelle: Karl Hafen (IGFM-Geschäftsführer i.R.), Auszug aus einem Beitrag für das Online-Magazin „rantlos“, https://www.rantlos.de/belarus-harte-verfolgung-junger-regimekritiker-schafft-ein-klima-der-angs.html; siehe auch: https://www.igfm.de/aliaksandra-pulinovich/Aliaksandra Pulinovich
Aliaksandra Pulinovich, geboren am 12. Februar 2007, war Schülerin einer Minsker Sekundarschule, als sie am 12. Januar 2024 im Alter von 16 Jahren direkt in ihrer Schule festgenommen wurde. Anschließend brachten Sicherheitskräfte sie in eine Polizeistation nach Brest. Ihrer Mutter wurde zunächst mitgeteilt, die Jugendliche werde nach einer Aussage wieder freigelassen. Eine Begleitung ihrer Tochter wurde ihr jedoch verweigert. Kurz darauf erfuhr die Familie, dass Aliaksandra eines schweren Verbrechens beschuldigt werde und in Einzelhaft in einem Untersuchungsisolator untergebracht worden sei. Erst zehn Tage später durfte ihre Mutter sie erstmals besuchen. Anschließend wurde die Jugendliche in Untersuchungshaft überstellt.
'Am 30. April 2024 rückte der Fall in den Mittelpunkt eines staatlichen Fernsehbeitrags. Darin wurde Aliaksandra gemeinsam mit fünf weiteren Minderjährigen vorgeworfen, eine anarchistische Gruppierung namens „Schwarze Nachtigallen“ gegründet und Sabotageakte gegen Belarus und Russland vorbereitet zu haben. Die Behörden stellten zudem Verbindungen zur Ukraine und deren Sicherheitsdiensten her. Menschenrechtler sehen jedoch erhebliche Widersprüche im Verfahren.
Während des Verfahrens wurde Aliaksandra volljährig, wodurch ihre Mutter ihre Rolle als gesetzliche Vertreterin verlor. Die späteren Gerichtsverhandlungen fanden vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Heute sitzt die junge Frau in der Strafkolonie Nr. 4 in Homel (Gomel) ein. Als offiziell eingestufte „Terroristin“ unterliegt sie zusätzlichen Einschränkungen bei Korrespondenz, Paketempfang und finanzieller Unterstützung. Nach Angaben ihrer Eltern bestand das eigentliche „Verbrechen“ ihrer Tochter darin, Antikriegs- und Protestparolen wie „Zyvie Belarus“ („Es lebe Belarus“), „Stop War“ oder „Slava Ukraini“ auf Mauern gesprüht zu haben. Die Familie hat Menschenrechtsorganisationen ausdrücklich erlaubt, Fotos ihrer Tochter öffentlich zu verwenden, um auf ihren Fall aufmerksam zu machen.
Internationale Aufmerksamkeit erhielt der Fall zuletzt durch das Europäische Parlament. Am 18. Juni 2026 verabschiedeten die Abgeordneten mit großer Mehrheit eine Entschließung zur Lage politischer Gefangener in Belarus.
>>> Bitte helfen Sie mit, die Freilassung von Aliaksandra Pulinovich zu erreichen, indem Sie das nachfolgende Schreiben kurzfristig an die genannten Stellen schicken.
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Seine Exzellenz
Herrn Aleksandr Lukaschenko
Präsident der Republik Belarus
c/o: Botschaft der Republik Belarus
Am Treptower Park 32
D-12435 Berlin
E-Mail: germany@mfa.gov.by
Sehr geehrter Herr Präsident,
ich wende mich an Sie, um Sie auf die willkürliche Inhaftierung der jungen Aktivistin Aliaksandra Pulinovich aufmerksam zu machen. Sie wurde am 12. Januar 2024 festgenommen, nachdem sie in einem staatlichen Propagandafilm als Mitglied der anarchistischen Gruppe „Schwarze Nachtigallen“ dargestellt wurde.
Aliaksandra Pulinovich wurde unter anderem nach Artikel 341 (Schändung von Bauwerken), Artikel 295 (illegale Handlungen mit Waffen und Sprengstoffen) sowie Artikel 289 (Terrorismus, in Verbindung mit Artikel 14 zum Versuch von Straftaten) zu 10 Jahren und 3 Monaten Haft in einer Strafkolonie verurteilt.
Tatsächlich gibt es keine stichhaltigen Beweise für die Vorwürfe eines geplanten Terrorakts. Vielmehr handelt es sich um eine politische Strafverfolgung, mit der friedlicher und oppositioneller Aktivismus kriminalisiert wird. Das Recht auf ein faires Verfahren, zu dem sich die Republik Belarus in internationalen Verträgen und in ihrem nationalen Recht verpflichtet, wurde hier grob verletzt.
Aus meiner Sicht wurde Aliaksandra Pulinovich rechtswidrig inhaftiert, weshalb ich Sie bitte, sich für die unverzüglich Freilassung der jungen Frau einzusetzen.
Hochachtungsvoll
KOPIEN:
>>> Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, D-10117 Berlin, E-Mail: buergerservice@diplo.de
>>> Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Dr. Lars Castellucci, E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@diplo.de
>>> Deutscher Bundestag, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Platz der Republik 1, D-11011 Berlin, E-Mail: menschenrechtsausschuss@bundestag.de



